Die gesetzlichen Krankenkassen müssen kinderlosen Paaren eine künstliche Befruchtung auch durch die teure Intracytoplasmatische Spermieninjek- tion (ICSI) bezahlen. Dies entschied das Landessozialgericht in Celle und sprach sich damit gegen die bisherige Praxis der Kassen aus, die Behandlungskosten nicht zu übernehmen. Die ICSI ist eine Sonderform der In-vitro-Befruchtung. Unter dem Mikroskop wird ein Spermium direkt in die Eizelle gespritzt. Zwar kostet eine ICSI etwa 10000 Mark – und damit knapp 2300 Mark mehr als eine herkömmliche In-vitro-Befruchtung. Sie ist aber für einige Männer die einzige Möglichkeit, ein eigenes Kind zu zeugen. Ist die Spermienzahl zu gering oder können die Spermien nicht von selbst in die Eizelle eindringen, so funktioniert die herkömmliche In-vitro-Methode nicht. (AZ: L4Kr130/98)
Ulrich Fricke