Bewohner eines Pflegeheimes dürfen nicht gegen ihren Willen von einem Arzt ins Krankenhaus eingewiesen werden, auch dann nicht, wenn der Vertrag des Pflegeheimes eine Klausel enthält, die auf diese Möglichkeit hinweist. Sie ist ungültig. Der Heimträger darf sich auch nicht vertraglich das Recht einräumen, einem Bewohner aus “zwingendem, betrieblichen Anlaß” einen anderen Wohnraum zuzuweisen, entschied das Kammergericht in Berlin. (AZ Kart U 5068/96)
Nicola Siegmund-Schultze