Möchte eine Frau unter 18 Jahren eine Schwangerschaft abbrechen lassen, muß ein Elternteil zustimmen.
Geklagt hatte eine 17jährige, deren Mutter einem Schwangerschaftsabbruch nicht zugestimmt hatte. Sie entscheide damit gegen das Wohl ihrer Tochter und mißbrauche ihr Sorgerecht, argumentierten die Anwälte.
Das sah das Oberlandesgericht in Hamm anders. Das Wohl der Tochter werde durch ein Veto der Mutter nicht gefährdet. Die Rechtsordnung gehe zudem grundsätzlich davon aus, daß eine Schwangere ihr Kind auszutragen habe. Die Mutter habe außerdem angeboten, das Kind auch allein großzuziehen. (AZ: 15 W 274/98)
Nicola Siegmund-Schultze