Es ist rechtens, einer Angestellten zu kündigen, wenn sie plant, durch künstliche Befruchtung schwanger zu werden, entschieden Arbeitsrichter in Elmshorn. Ein Kleinunternehmer hatte einer Mitarbeiterin die Kündigung geschickt, als er erfuhr, daß sie mit Hilfe einer Befruchtung im Reagenzglas versuchen wolle, Mutter zu werden. Ihr Vorhaben lasse erwarten, daß sie vorübergehend arbeitsunfähig werden könnte. Die Frau klagte. Die Richter schlossen sich aber der Meinung des Unternehmers an: In diesem Fall sei das Mutterschutzgesetz nicht anwendbar, und die Entlassung verstoße nicht gegen die guten Sitten.
Nicola Siegmund-Schultze