Wenn einem Patienten im Krankenhaus Wertsachen gestohlen werden, während er bewußtlos ist, muß die Klinik den Schaden ersetzen. Ein Mann hatte geklagt, weil ihm ein wertvoller Ring abhanden kam, als er ohne Bewußtsein von einer Klinik in eine andere verlegt wurde. Als er dort ankam, war das Schmuckstück weg. Das für den Transport verantwortliche Krankenhaus habe seine Obhutspflicht verletzt und müsse 5000 Mark bezahlen, urteilten Richter vom Landgericht Hannover. (AZ: 20 O 2/98)
Nicola Siegmund-Schultze