Jeder Arzt hat die Pflicht, einen Patienten über mögliche Risiken einer geplanten Operation zu informieren, auch dann, wenn diese sehr selten sind. Das gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz besonders, wenn der Eingriff aus Sicht des Patienten nicht unbedingt sein muß. Während einer Operation an einem Weisheitszahn hatte der Arzt Nerven im Kiefer seiner Patientin geschädigt. Seitdem ist ihr Geschmackssinn beeinträchtigt. Auf dieses Operationsrisiko hatte der Arzt die Frau vorher nicht hingewiesen. Das Gericht sprach der Patientin deshalb ein Schmerzensgeld von 15000 Mark zu. (AZ: 8 U 1495/98)
Ulrich Fricke