Bekommt ein Arbeitnehmer eine Allergie, die durch Vollklimatisierung am Arbeitsplatz gefördert wird, muß der Arbeitgeber versuchen, den Betroffenen umzusetzen. Das Landesarbeitsgericht Hamm verurteilte die Zahnklinik der Universität Münster dazu, einer Arzthelferin 12600 Mark Schadensersatz wegen Lohnausfalls zu bezahlen.
Die Frau hatte wegen einer Allergie gegen Latex und Puderstoffe mehr als ein Jahr nicht arbeiten können. Belegt war, daß die Substanzen über die Lüftungsanlage verbreitet wurden. Der Betriebsarzt hatte bestätigt, daß die Frau deshalb nicht in klimatisierten Räumen arbeiten sollte. Weil es in der Klinik Alternativen gegeben hätte, ließ das Gericht eine Revision gegen das Urteil nicht zu. (AZ: 5 Sa 1000/97)
Nicola Siegmund-Schultze