Blutdruck, Herzfrequenz, Atmung, Schweißabsonderung – das sind physiologische Parameter, die jetzt auch in Deutschland ausgewertet werden dürfen, um zu prüfen, ob ein Beschuldigter glaubwürdig ist. Nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird der Lügendetektor bei Strafverfahren in deutsche Gerichtssäle Einzug halten. Die Treffsicherheit des Gerätes liege zwischen 95 und 98 Prozent, so der Kölner Gerichtsgutachter Prof. Udo Undeutsch. (AZ 2BvR 1211/97)
Nicola Siegmund-Schultze