Gasbetriebene FahrzeugE dürfen nicht unterirdisch geparkt werden, lautet ein verbreitetes Vorurteil. Diese Aussage trifft nur für Flüssiggas betriebene Fahrzeuge, nicht aber für Erdgas-Fahrzeuge zu. Der Grund: Flüssiges Gas – etwa Propan oder Butan – ist schwerer als Luft und setzt sich in abgeschlossenen Räumen an der niedrigsten Stelle ab, was Explosions- und Erstrickungsgefahr nach sich zieht. Erdgas, das fast ausschließlich aus Methan besteht, ist dagegen leichter als Luft und strömt nach einer Leckage sofort nach oben davon.
Allgemein
Gasbetriebene FahrzeugE dürfen22. Juni 2004
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