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Gasbetriebene FahrzeugE dürfen

Allgemein

Gasbetriebene FahrzeugE dürfen

Gasbetriebene FahrzeugE dürfen nicht unterirdisch geparkt werden, lautet ein verbreitetes Vorurteil. Diese Aussage trifft nur für Flüssiggas betriebene Fahrzeuge, nicht aber für Erdgas-Fahrzeuge zu. Der Grund: Flüssiges Gas – etwa Propan oder Butan – ist schwerer als Luft und setzt sich in abgeschlossenen Räumen an der niedrigsten Stelle ab, was Explosions- und Erstrickungsgefahr nach sich zieht. Erdgas, das fast ausschließlich aus Methan besteht, ist dagegen leichter als Luft und strömt nach einer Leckage sofort nach oben davon.

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Kriegs|fuß  〈m.; fig.; nur in der Wendung〉 mit jmdm., etwas auf ~ stehen 1 in ständigem leichtem Streit, in ständiger Spannung mit jmdm. leben 2 etwas nicht können, nur unzureichend beherrschen … mehr

Sach|lich|keit  〈f. 20; unz.〉 sachliches Wesen, sachliche Betrachtungsweise, Nüchternheit ● die Neue ~ Stilrichtung in der Kunst etwa 1925, die im Gegensatz zum Expressionismus objektives Dasein darzustellen suchte; … mehr

♦ Elek|tro|chir|ur|gie  auch:  Elek|tro|chi|rur|gie  〈[–çir–] f. 19; unz.〉 operative Eingriffe u. Gewebszerstörungen mithilfe des elektr. Stromes … mehr

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