Ein Arzt wird in seiner Ehre nicht unbedingt verletzt, wenn ihm öffentlich nachgesagt wird, daß seine Heilverfahren unverhältnismäßig teuer sind. Die Vorsitzende einer Gruppe “Frauenselbsthilfe nach Krebs” hatte sich im Jahr 1996 in einer deutschen Illustrierten kritisch über die Methoden eines bekannten Krebsarztes geäußert und sich darüber gewundert, daß manche Patienten dafür sogar “Haus und Hof verkaufen” würden.
Der namentlich genannte Arzt fühlte sich in seiner Ehre gekränkt und wollte die weitere Verbreitung des Zitats per einstweiliger Verfügung verbieten lassen.
Das Oberlandesgericht München lehnte den Antrag jedoch ab. Die Angeklagte sei mit ihrer Behauptung im Rahmen des geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung geblieben. (OLG München, Az. 21 W 1384/96)
Helmut L. Karcher