Ein kurioser Fall beschäftigte deutsche Gerichte bis in die höchste Instanz: Ein Arzt hatte mit Freunden das Haus eines Nachbarn in Brand gesteckt, als der gerade in Urlaub war.
Die Täter wurden gefaßt und wegen schwerer Brandstiftung verurteilt, wobei das Landgericht Schwerin dem Mediziner seinen Beruf als strafverschärfend anrechnete. Als Arzt sei er verpflichtet, menschliches Leben zu erhalten und nicht zu bedrohen.
Wegen dieser Begründung hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Die Brandstiftung sei Beihilfe zur Sachbeschädigung und kollidiere nicht mit den Verpflichtungen des Arztes. Deshalb dürfe sein Beruf nicht als Grund für eine strengere Bestrafung gelten. (BGH, Az. 4 StR 201/96)
Helmut L. Karcher