300000 Mark Schmerzensgeld soll die Medizinische Hochschule Hannover an einen Aids-kranken Ingenieur zahlen. Nach Überzeugung des Landgerichts Hannover war der Kläger 1985 bei der Transplantation eines Knochenspans mit dem Aids-Virus infiziert worden. Der Spender, gestorben nach einer Drogenüberdosis, war nicht auf eine HIV-Infektion getestet worden. Die Ärzte in Hannover hätten erkennen müssen, daß der Drogentote ein erhöhtes Aids-Risiko bedeuten könne, argumentieren die Richter. Die Hochschule hält dagegen, daß 1985 noch nicht bekannt gewesen sei, daß HIV auch anders als über Blut übertragen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Helmut L. Karcher