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„Wahre christliche Tolleranz“

13.10.1781

„Wahre christliche Tolleranz“

Als Anhänger des aufgeklärten Absolutismus schwebte Kaiser Joseph II. die Schaffung eines zentralen, straff organisierten und religiös toleranten Staatswesens vor. Doch erst von 1780 an, nach dem Tod Kaiserin Maria Theresias, seiner Mutter, konnte er seine Ideen umsetzen. Die erste Neuerung betraf die freie Religionsausübung, die bis dahin allein den Katholiken vorbehalten gewesen war.

In seinem „Toleranzpatent“ vom 13. Oktober 1781 brach der Kaiser, „überzeugt … von der Schädlichkeit alles Gewissenszwanges“ und eingedenk der Segnungen „wahrer christlicher Tolleranz“, mit dieser Monopolstellung der katholischen Kirche. Fortan war sowohl griechisch-orthodoxen Christen als auch Protestanten die freie Ausübung ihrer Religion erlaubt. Allerdings: Mehr als ein „Privat-Exercitium“ mochte der Kaiser den Angehörigen der anderen Konfessionen nicht zugestehen, wie denn auch Eheschließungen nicht außerhalb der katholischen Kirche stattfinden konnten. Zudem durfte nichts an den Bethäusern ihren religiösen Zweck erkennen lassen. Sie mussten ohne Rundfenster, Glocken und Türme auskommen. Doch war es der „akatholischen“ Bevölkerung erlaubt, eigene Lehrer zu bestellen und Uni-versitäten zu besuchen. Diesem Toleranzpatent folgte ein Jahr später ein weiteres, das auch den Juden die Ausübung ihrer Religion erlaubte.

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Jo|non  〈n.; –s; unz.; Chem.〉 hydroaromat. Verbindung von veilchenartigem Geruch, Baustein der Carotine u. des Vitamins A, Duftstoff in der Parfümerie; oV Ionon … mehr

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