Obgleich die Jahrzehnte nach dem Tod Friedrichs II. (1250) und seines Sohnes Konrad IV. (1254) als „Interregnum“, als königslose Zeit, bezeichnet werden, gab es an Königen im römisch-deutschen Reich keinen Mangel. Kaum hatten nach dem Tod Wilhelms von Holland im Jahr 1256 die Gesandten der Stadt Pisa Alfons X. von Kastilien zum römisch-deutschen König ausgerufen, traten die Erzbischöfe von Mainz und Köln sowie der Pfalzgraf bei Rhein in Verhandlungen mit dem englischen König Heinrich III. Dieser – ebenso wie die drei Kurfürsten – hätte gern seinen Bruder Richard, Earl von Cornwall und Schwager des verstorbenen Friedrich II., auf dem Thron gesehen. Vor allem verfügte Richard über ein gewaltiges Vermögen und sicherte seinen Wählern großzügige finanzielle Unterstützung zu. Im Januar 1257 wurde er von den drei rheinischen Kurfürsten und dem König von Böhmen in Frankfurt zum König gewählt. Als aber im darauffolgenden April der Erzbischof von Trier, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg Alfons von Kastilien gleichfalls zum König wählten, schloß sich auch der böhmische König an. Die Doppelwahl war perfekt! Doch während Alfons Deutschland nie betreten hat und auch nie gekrönt wurde, empfing Richard von Cornwall im Mai 1257 in Aachen aus den Händen des Kölner Erzbischofs die Krone. Eine starke Königsherrschaft konnte er jedoch genausowenig aufbauen wie seine Vorgänger. Die Fürsten bestimmten die Politik im Reich, in dem sich Richard bis zu seinem Tod 1272 nur viermal für kurze Zeit aufhielt.
13. Januar 1257
Richard von Cornwall römisch-deutscher König8. Januar 2007
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