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„Rheinischer Merkur“ verboten

3. Januar 1816

„Rheinischer Merkur“ verboten

„Artilleriedirektor der katholischen Sache“, so hatte der Dichter Clemens Brentano die kämpferische Natur seines ehemaligen Mitstreiters Joseph Görres beschrieben. Dieser gründete im Jahr 1814 in Koblenz den „Rheinischen Merkur“. Zunächst ließ nichts darauf schließen, daß die Zeitung nur zwei Jahre bestehen sollte. Im Gegenteil: Die preußische Regierung war dem Blatt wohlgesinnt und stellte es von der üblichen strengen Zensur frei. Denn die patriotische Hetze gegen Napoleon, den Görres als genialen Machtspieler, aber auch als Antichristen darstellte, machte den „Merkur“ zu einer der führenden Kampfzeitungen gegen die Franzosen.

Die feurige Sprachgewalt des Publizisten wurde den preußischen Machthabern jedoch zunehmend unbequem. Aus seiner bitteren Enttäuschung über die Geheimdiplomatie während des Wiener Kongresses, die eine Rückkehr zur Kabinettspolitik vorsah, machte Görres keinen Hehl. Zerronnen sah er nun seine Hoffnungen auf eine christliche Staatsordnung, getragen von der Eintracht zwischen Fürsten und Völkern. „Der Himmel hat aber die Fürsten zum Wohle der Gesamtheit eingesetzt“, befand er, und: „auch die Rechte der Völker sind von Gott …“ Das war zuviel. Eine Kabinettsordre vom 3. Januar 1816 verbot ihm jede publizistische Tätigkeit und bedeutete das Aus für den „Rheinischen Merkur“ – bis zu seiner Neugründung im Jahr 1946.

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Knüp|pel|schal|tung  〈f. 20; im Kfz〉 Gangschaltung, bei der der Gangschalter auf dem Boden des Fahrzeugs angebracht ist; Ggs Lenkradschaltung … mehr

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