Im Lauf des Spätmittelalters schlossen sich immer mehr Handwerksgesellen zu Gesellenverbänden zusammen, um ihre Rechte gegenüber dem Stadtrat, aber auch den von den Meistern beherrschten Zünften zu wahren. Die Interessen von Gesellen und Meistern waren nämlich oft nicht die gleichen, und nicht selten kam es zu Konflikten zwischen beiden Gruppen. Ein solcher ist 1329 aus Breslau überliefert.
Einem Bericht der Ratsherren zufolge hätten die Breslauer Gürtler sich zusammengetan und gemeinsam beschlossen, ein Jahr lang bei keinem Breslauer Meister Dienst zu tun oder sich in Dienst nehmen zu lassen. Sie traten also, modern gesprochen, in Streik. Die Gürtlermeister wiederum reagierten mit einer Maßnahme, die sich wohl als Aussperrung umschreiben lässt: Am 8. November 1329 erklärten sie ihrerseits vor dem Breslauer Rat, dass, wer von ihnen innerhalb des Zeitraums desselben Jahres einen der vorgenannten Gesellen in seine Familie oder in seinen Dienst aufnehmen werde, an die Stadt einen Vierdunk (entspricht einer viertel Mark) als Strafe zahlen müsse. Über den Streit zwischen Gürtlergesellen und -meistern ist sonst nichts bekannt, weder Ursache und Anlass noch seine Beilegung. Er gilt aber als der erste in den Quellen belegte Arbeitskampf im deutschsprachigen Raum.