Geschätzte 2,6 Millionen Kulturgüter hatten sogenannte Trophäen-Kommissionen der Roten Armee nach 1945 aus deutschen Museen und Sammlungen in die UdSSR abtransportiert. Diesen Verstoß gegen das Völkerrecht rechtfertigte die UdSSR mit dem Ausgleich für die im Rahmen des nationalsozialistischen Kriegs zerstörten Kunstschätze auf dem Gebiet der UdSSR. Den Großteil der „kriegsbedingt verbrachten Kulturgüter“ restituierte die Sowjetmacht 1958. Am 8. September dieses Jahres unterzeichnete eine Regierungsdelegation der DDR unter Außenminister Lothar Bolz in Moskau ein Abkommen zur Übernahme deutschen Kulturguts, das von der UdSSR „gerettet“ worden war.
Insgesamt gingen knapp 1,6 Millionen Kunstwerke in das Eigentum von DDR-Institutionen über. Darunter befanden sich so einzigartige Stücke wie der Fries des Pergamon-Altars, der heute im Pergamon-Museum zu besichtigen ist, oder Artefakte aus dem Dresdner Kupferstichkabinett bzw. dem Grünen Gewölbe. Indes, eine Rückgabe privaten Besitzes, teils ausländischer oder jüdischer Provenienz, erfolgte nicht. Völlig ausgeschlossen war zudem die Rückführung von Kulturobjekten in den „Feindstaat“ Westdeutschland. Schätzungsweise befinden sich heute noch mehr als eine Million Kunstgegenstände, darunter der „Schatz des Priamos“, und mehrere Millionen Bücher in russischen Depots, Archiven oder Bibliotheken.