Der „Kalte Krieg“ machte schnell deutlich, dass eine gesamtdeutsche Lösung unmöglich war. Zwar verfolgte Josef Stalin noch längere Zeit die Strategie eines einheitlichen Deutschland unter sowjetischem Einfluss, doch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 ließ einen ostdeutschen Separatstaat unausweichlich werden. Im Osten zeigten sich die Machthaber gut vorbereitet. Durch die Volkskongressbewegung kam es bereits Ende Mai 1949 zur Annahme eines Verfassungsentwurfs, der seit März 1948 durch einen vom Ersten Deutschen Volksrat eingesetzten Verfassungsausschuss erarbeitet worden war.
In enger Absprache mit der UdSSR trat am 7. Oktober 1949 schließlich der Zweite Deutsche Volksrat in Ost-Berlin zusammen und konstituierte sich als „Provisorische Volkskammer“. Mit der SED als stärkster Kraft wurde Otto Grotewohl zum Ministerpräsidenten gewählt. Vier Tage später setzte die Volkskammer die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft. Für die kommenden 50 Jahre existierten nun zwei Staaten auf deutschem Boden. Die Verfassung der DDR galt ihrem Anspruch nach für einen gesamtdeutschen Staat, der als eine „unteilbare und demokratische Republik“ gedacht war. Der Text lehnte sich an die demokratischen Verfassungen der Weimarer Republik und der Paulskirche von 1849 an und sah eine föderale Struktur mit einem Parlament als höchstes Verfassungsorgan vor. Für die Staatspraxis blieben diese Bestimmungen allerdings ohne Bedeutung.