Fast 20 Jahre waren vergangen, seit Jeanne d’Arc im Hundertjährigen Krieg in englische Gefangenschaft geraten und 1431 in Rouen als Ketzerin auf dem Scheiterhaufen verbrannt worden war. König Karl VII. von Frankreich soll darüber bitteren Schmerz empfunden haben. Nun, da die Engländer weitgehend aus Frankreich vertrieben waren, wollte er die Vorgänge aufarbeiten. Denn um die „Jungfrau von Orléans“, jenes Bauernmädchen, das, geleitet von Visionen und unterstützt durch den Erzengel Michael, dem damaligen Dauphin und späteren König Karl VII. in der Schlacht gegen Burgunder und Engländer zum Sieg verholfen haben soll, war es nie still geworden. Vielen galt sie als Märtyrerin.
Karl VII. beauftragte daher 1450 zunächst den Theologen der Pariser Universität Guillaume Bouillé, die Prozessakten kritisch durchzugehen. Der empfahl dem König ein Aufrollen des Prozesses, nicht zuletzt, da Karls VII. Ansehen durch seine Verbindung zu einer verurteilten Ketzerin beschädigt werde. Auch der Inquisitor Jean Bréhal wühlte sich durch die Akten und befragte die Zeugen von damals, doch erst, als er mit einer Petition der Familie Jeanne d’Arcs, sie postum zu rehabilitieren, bei Papst Calixt III. vorstellig wurde, nahm die Sache Fahrt auf. Am 7. November 1455 wurde in Paris in der Kathedrale Notre- Dame erneut der Prozess gegen Jeanne d’Arc eröffnet. Am Ende wurde das Urteil der Inquisition von 1431 widerrufen: Jeanne d’Arc, so hieß es nun, sei eine Märtyrerin und unschuldig verurteilt worden.