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Kostspielige Freilassung

04.02.1194

Kostspielige Freilassung
96.
Aus:_Petrus_de_Ebulo,_Liber_ad_honorem_Augusti.

Cod._120_II,_fol._129_r.
Bern,_Burgerbibliothek.
Der gefangene König Richard Löwenherz huldigt Kaiser Heinrich VI. (Buchmalerei 1195/96). AKG

Es war ein Coup und ein beispielloser Übergriff zugleich: Als Markgraf Leopold V. von Österreich im Jahr 1192 den englischen König Richard I. Löwenherz auf dessen Rückweg vom dritten Kreuzzug gefangen nahm, bebte bildlich die Erde. Die Festnahme eines gekrönten Hauptes und Kreuzfahrers sorgte vor allem an der päpstlichen Kurie für Entrüstung. Die Quellen berichten von einer vorausgegangenen Ehrverletzung Leopolds durch Richard, aber auch Kaiser Heinrich VI. kam der hochrangige Gefangene und „Feind seines Reiches“, wie ein englischer Chronist schrieb, nicht ungelegen. Nachdem Richard zunächst in der Burg Dürnstein bei Krems an der Donau untergebracht worden war, lieferte man ihn 1193 an den Kaiser aus, der ihn unter anderem auf der Burg Trifels inhaftieren ließ.

Die Unterhandlungen zu Richards Freilassung hatten bereits unmittelbar nach seiner Gefangennahme begonnen. Am Ende musste der König einer gigantischen Lösegeldsumme von 150 000 Mark Silber zustimmen. Zwei Drittel davon waren in Reinsilber – umgerechnet über 23 Tonnen – zu zahlen, der Rest in Form von Geiseln. Während sein Bruder Johann die Zahlung verweigerte und selbst nach der englischen Krone griff, war es seine Mutter Eleonore von Aquitanien, die königlichen Besitz buchstäblich versilberte und Kleriker und Ritter zu Sondersteuern zwang, um die geforderte Summe aufbringen zu können. Am Ende war es Eleonore, die ihren Sohn am 4. Februar 1194 als freien Mann in Mainz in Empfang nehmen konnte.

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