Vier Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Propagandamaschinerie traten am 21. September 1949 in Westdeutschland neue Presseregelungen in Kraft. Eine sogenannte Generallizenz hob die bis dahin notwendige spezielle Erlaubnis und Zensur durch die Besatzungsmächte für die Herausgabe von Presseerzeugnissen auf. Nach Kriegsende hatten die Alliierten eine strenge Medienkontrolle in Deutschland etabliert, um sicherzustellen, dass der Wiederaufbau des Landes und die Demokratisierung der Gesellschaft nicht durch verbliebene nationalsozialistische oder militaristische Ideologien gefährdet wurden. Zeitungslizenzen wurden ausschließlich an politisch unbelastete Personen vergeben, was zur Gründung bedeutender Publikationen führte, zum Beispiel „Frankfurter Rundschau“, „Stuttgarter Zeitung“, „Die Zeit“ oder „Der Spiegel“. Angesichts der Erfahrungen mit staatlicher Kontrolle und Propaganda im Nationalsozialismus wurde Pressefreiheit zu einem zentralen Symbol des demokratischen Neuanfangs in der Bundesrepublik Deutschland. Das neu eingeführte Generallizenzsystem ermöglichte es nun jeder Person mit den erforderlichen Mitteln, eine Zeitung zu gründen, was zur Entstehung weiterer bedeutender Zeitungen wie der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (1949) oder der „Bild“ (1952) führte. In der Sowjetischen Besatzungszone und der späteren DDR war bis zur Wende 1989 eine staatliche Lizenz für die Herausgabe von Zeitungen erforderlich.
21.09.1949
Neustart für die Pressefreiheit1. September 2024
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