Am 2. Oktober 1984 erlebte die Schweiz einen historischen Moment: 136 Jahre nach der Gründung des Schweizer Bundesstaats zog mit Elisabeth Kopp erstmals eine Frau in den Bundesrat ein, die Bundesregierung der Eidgenossenschaft. Ihr Eintritt in den Bundesrat erfolgte 13 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz – ein Recht, das 1971 nach langen Kämpfen endlich gewährt wurde. Diese Wahl wurde daher in der Schweiz mit großer Aufmerksamkeit und einer Mischung aus Stolz und Hoffnung aufgenommen.
Die 47-jährige Elisabeth Kopp, Mitglied der damaligen Freisinnig-Demokratischen Partei der Schweiz (FDP), übernahm das Amt im Justiz- und Polizeidepartement. In ihre Zuständigkeit fielen die Schweizer Asyl- und Einwanderungspolitik sowie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäsche. Die ehemalige Nationalrätin Kopp brachte einen reichen politischen und juristischen Erfahrungsschatz mit in den Bundesrat. Ihre Amtszeit sollte jedoch vier Jahre später tragisch enden: Durch angebliche Verwicklungen ihres Mannes in eine Geldwäscheaffäre sah sie sich gezwungen zurückzutreten. Der Bundesrat wurde wieder zur Männerdomäne. Dennoch machten Kopps Karriere und ihr Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter sie zu einer bedeutenden Figur und einem Vorbild für viele Frauen in der Schweiz.