Am 11. Dezember 1973 wurde ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (ČSSR) unterzeichnet, der die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Staaten regulieren sollte. Der sogenannte Prager Vertrag stellte den abschließenden Vertrag der Ostverträge im Kontext der neuen Ostpolitik des damaligen deutschen Bundeskanzlers Willy Brandt dar. Die beiden Vertragsstaaten verzichteten auf die Anwendung oder Androhung von Gewalt und auf jegliche Gebietsansprüche. Die Grenzen zwischen der BRD und der ČSSR, wie sie nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs definiert worden waren, wurden als unverletzlich anerkannt.
Nach der Unterzeichnung kam es in Deutschland erneut zu Debatten über die Anerkennung der Nachkriegsgrenzen und deren Implikationen für die Beziehungen zu Osteuropa. Die Akzeptanz von Brandts Ostpolitik wurde vor allem in konservativen Kreisen in Frage gestellt. Im Juni 1974 wurde im Bundestag die Schlussabstimmung über den Prager Vertrag durchgeführt. Das Ereignis war politisch hochbrisant, da die Oppositionsparteien CDU/CSU den Vertrag als Instrumentarium der UdSSR-Politik interpretierten. Trotzdem wurde der Vertrag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD und FDP und gegen die Stimmen von CDU/CSU ratifiziert. Dieses Ergebnis sah man als Indikator dafür, dass ein Großteil der deutschen politischen Landschaft die Notwendigkeit erkannte, die Beziehungen zu den östlichen Nachbarländern zu normalisieren und den Frieden in Europa zu fördern.