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Dekret gegen Königsgräber

10.08.1793

Dekret gegen Königsgräber

Ein Jahr war seit der Erstürmung des königlichen Palasts in den Tuilerien vergangen; zunehmend schlugen die Revolutionäre radikalere Wege ein. Zum Jahrestag des einschneidenden Ereignisses verfügte der Nationalkonvent, dass „die Grabmäler und Mausoleen der vormaligen Könige in der Kirche von Saint-Denis, in Tempeln und an anderen Stätten in der gesamten Republik am kommenden 10. August zu zerstören sind“. Man wolle das in den Särgen verwendete Blei, andere Metalle sowie Wertgegenstände für den Krieg gegen Österreich nutzen. Gleichzeitig sollten mit der Zerstörung der Gräber die Insignien von Königtum und Adel beseitigt werden. Die Anordnung reiht sich ein in die seit Ausbruch der Revolution praktizierte Enteignung bzw. Zerstörung kirchlicher und adliger Güter; ein Schlag gegen verhasste Macht und Privilegien. Außerdem wollte man säkularisiertes Gut dem Volk beziehungsweise der Staatskasse zurückgeben.

Dass man insbesondere die Zerstörung der Königsgräber heute als brutalen Akt des Vandalismus bewertet, liegt daran, dass im August und Oktober 1793 nicht nur Grabmäler und Kunstschätze blind zerstört, sondern auch die Gebeine von 46 Königen, ihren Gemahlinnen und von weiteren Angehörigen, insgesamt etwa 170 Personen, aus ihren Särgen gerissen wurden. Gut erhaltene sterbliche Überreste wurden für die Passanten zur Schau gestellt. Die exhumierten Gebeine wurden in zwei Gruben außerhalb von Saint-Denis vergraben.

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