Seit dem 1. August 1984 wurde das Nichttragen des Sicherheitsgurts mit einer Geldbuße von 40 Mark geahndet. Denn trotz der bereits 1976 eingeführten Anschnallpflicht blieb jeder dritte Autofahrer bis dahin ein „Gurtmuffel“. Der damalige Verkehrsminister Werner Dollinger hatte sich noch zuversichtlich geäußert, dass die neue Regelung von der Bevölkerung angenommen werde. Immerhin war es das Ziel dieser Maßnahme, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten in Westdeutschland deutlich zu reduzieren. Auch Experten des Bundesverkehrsministeriums betonten, dass das Risiko schwerer Verletzungen bei einem Unfall durch das Tragen eines Sicherheitsgurtes um bis zu 50 Prozent gesenkt werden könne. Doch nicht jeder sah den Nutzen ein. Einige Autofahrer empfanden die Anschnallpflicht als unnötige Bevormundung durch den Staat, während andere an der Wirksamkeit der Maßnahme zweifelten und nicht glaubten, dass sie einen signifikanten Einfluss auf die Unfallzahlen haben würde.
Anstatt allein auf Geldbußen zu setzen, wurde anfangs noch in verschiedene Kampagnen zur Aufklärung über die Vorteile des Sicherheitsgurtes investiert. Doch diese Maßnahmen zeigten wenig Erfolg. Noch im Jahr 1984 kamen allein in der Bundesrepublik mehr als 10 000 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. Erst mit der Einführung der Bußgelder änderte sich das Verhalten der Autofahrer deutlich. Im Jahr 1985 sank die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zum Vorjahr schlagartig um 17,6 Prozent.