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Von gehängten Wölfen und brennenden Katzen

Tier in der Rechtsgeschichte

Von gehängten Wölfen und brennenden Katzen
Tiere wurden im Mittelalter und in der frühen Neuzeit rechtlich belangt, wenn sie beispielsweise einen Menschen getötet hatten. Ebenso war es mit Menschen, die angeblich in Tiergestalt – als „Werwölfe“ – Verbrechen verübt hatten. Der Tierschutz im heutigen Sinn war noch fern.

Der Bauer Stump wurde 1589 in Bedburg bei Köln auf schrecklichste Weise hingerichtet. Man zwickte ihn mit Zangen, schlug ihm Arme und Beine ab, um ihn dann zu enthaupten und zu verbrennen. Als Mahnmal richtete man zudem an einem Pfahl ein Rad auf, an welchem ein hölzerner Wolf befestigt war. Peter Stump hatte nämlich gestanden, sich mit Hilfe eines magischen Gürtels über Jahre hinweg immer wieder in einen gefräßigen Werwolf verwandelt zu haben, um als solcher zahlreiche Menschen zu misshandeln und zu töten, darunter seinen eigenen kleinen Sohn.

Der Werwolf-Forscher Hermann Lorey konnte bislang über 250 derartige Strafprozesse gegen angebliche Werwölfe nachweisen, vermutlich waren es aber weit mehr. Im Rahmen der Verfolgung von Hexerei war es ein häufiger Vorwurf an die Angeklagten, sie hätten die Gestalt eines Tieres angenommen und dann Verbrechen verübt. Man glaubte nicht nur, dass sich die Hexen und Hexer in unterschiedliche Tiere verwandeln konnten, sondern auch, dass sie bei Bedarf Tiere herbeizauberten, etwa die bis heute zum Teil als dämonisch empfundenen Fledermäuse, Kröten und Eulen oder als Schädlinge betrachtete Lebewesen wie Ratten, Schlangen und Insekten…

Autor: Prof. Dr. iur. Andreas Deutsch

Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 07/2018.

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