Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

Streit um einen Felsen in der Nordsee

Helgoland

Streit um einen Felsen in der Nordsee
Die Insel Helgoland war lange eine britische Kolonie. Erst 1890 wurde das Seebad an das Deutsche Reich übergeben. Im 20. Jahrhundert war Helgoland in zwei Kriegen heftig umstritten. 1945 besetzten die Briten die Insel wieder und wollten sie endgültig zerstören.

Am 18. April 1947 zündeten britische Marineoffiziere die größte konventionelle Sprengung, die es bis dahin gegeben hatte – auf der Nordseeinsel Helgoland. Die Druckwelle war bis zum Festland spürbar. Selbst im englischen Kew, südwestlich von London, zeichneten die Seismographen des Wetterdienstes die Erschütterung auf. „Hitlers ganzer Stolz, das stark befestigte Helgoland, in Flammenmeere gehüllt“ – so und ähnlich lauteten die Schlagzeilen in der britischen Presse.

In Deutschland fielen die Reaktionen, was nachvollziehbar war, weniger enthusiastisch aus. Die Erwartungen der Alliierten seien, wie ein Kommentator schrieb, enttäuscht worden. Mit wie vielen Sprengladungen die Briten ihr auch zu Leibe rücken mochten, die Felseninsel halte stand. Helgoland sei ein Abbild Deutschlands: Es bleibe, was es vorher gewesen sei, „zwar im Äußeren beschädigt und mit deutlich sichtbaren Spuren der Sprengungen behaftet, aber doch in seiner alten Größe und Schönheit“…

Autor: Prof. Dr. Jan Rüger

Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 10/2019

Anzeige

 

Anzeige
DAMALS | Aktuelles Heft
DAMALS in den sozialen Medien
Bildband DAMALS Galerie
Der Podcast zur Geschichte

Geschichten von Alexander dem Großen bis ins 21. Jahrhundert. 2x im Monat reden zwei Historiker über ein Thema aus der Geschichte. In Kooperation mit DAMALS - Das Magazin für Geschichte.
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
 
Anzeige
Wissenschaftslexikon

um|fas|sen  〈V. t.; hat〉 1 etwas ~ 1.1 umschließen, umranden  1.2 einschließen, umzingeln … mehr

Schrift|form  〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 bes. Art, Rechtsgeschäfte abzuschließen ● gesetzliche ~ gesetzliche Vorschrift, dass die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch eine Namensunterschrift unterzeichnet wird; … mehr

Ju|das|ohr  〈n. 27; unz.; Bot.〉 bräunlicher Ständerpilz mit schüssel– od. ohrenförmigem Fruchtkörper: Auricularia sambucina

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige