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Spätes Trostpflaster

Es geschah vor 20 Jahren: Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter

Spätes Trostpflaster
Zwangsarbeiter des NS-Regimes hatten jahrzehntelang erfolglos um Entschädigung gekämpft. Nach langen Verhandlungen einigten sich im März 2000 Bundesregierung, US-Regierung und Vertreter osteuropäischer und jüdischer Opfer sowie der deutschen Wirtschaft darauf, eine Stiftung namens „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zu gründen.

Hinter dem Begriff Zwangsarbeiter verbirgt sich ein komplexes historisches Phänomen: Während des Zweiten Weltkriegs gab es auf dem Gebiet des sogenannten Großdeutschen Reiches weit über zehn Millionen ausländische Arbeitskräfte. Von diesen lassen sich etwa 80 bis 90 Prozent als Zwangsarbeiter bezeichnen. Als Kriterium für die Zugehörigkeit zu dieser Opfergruppe zählen die Unauflöslichkeit des Arbeitsvertrags, fehlende Einflussmöglichkeiten auf die Arbeitsbedingungen und ein erhöhtes Sterberisiko. Auf rund 8,4 Millionen ausländische Zivilarbeiter, etwa 4,6 Millionen Kriegsgefangene und rund 1,7 Millionen KZ-Häftlinge sowie sogenannte Arbeitsjuden traf dies zu.

Auf dem Höhepunkt des Zwangsarbeitereinsatzes im Juli 1944 stellten rund acht Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter etwa ein Viertel aller Arbeitskräfte in der Industrie und der Landwirtschaft, in den Kommunen sowie in privaten Haushalten im Deutschen Reich. So arbeiteten neben 2,75 Millionen sogenannten Ostarbeitern 1,6 Millionen Zivilisten und 300 000 Kriegsgefangene aus Polen im Deutschen Reich. Aber auch aus Frankreich kamen etwa eine Million, aus Belgien etwa 375 000 und aus den Niederlanden rund 475 000 Zivilarbeiter, deren Lebensbedingungen sich während des Krieges zunehmend verschlechterten…


Autor: Prof. Dr. Constantin Goschler

Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 03/2020

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