Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

Sklaven in Deutschland

Forschung

Sklaven in Deutschland
Anders als bisher gedacht, gab es durchaus Sklaverei als rechtliche Institution im Alten Reich. Dies zeigt der Fall des Franz Wilhelm Yonga in Detmold.

„Sklaven gab es anderswo; es gab sie nicht in Deutschland. Die Deutschen nahmen sie aus der Ferne wahr“, so begann Jürgen Osterhammel im Jahr 2000 seinen Essay über „Sklaverei und die Zivilisation des Westens“. Inzwischen hat sich die Forschungslage gewandelt. Deutlich wurde in den letzten Jahren nicht nur die ökonomische und personelle Verstrickung deutscher Akteure in den transatlantischen Sklavenhandel, sondern es gelang 2017 auch erstmals der explizite Nachweis der Sklaverei als rechtlicher Institution auf dem Boden des Heiligen Römischen Reichs. Der Gerichtsprozess, der zu dieser Erkenntnis geführt hat, soll hier vorgestellt werden.

1790 klagte der farbige Diener Franz Wilhelm Yonga bei der hochfürstlichen Regierungskanzlei in Detmold als dem höchsten lippischen Gericht gegen seinen ehemaligen Herrn und Besitzer, den geheimen Rat Franz Christian von Borries. Anlass der Klage war, dass von Borries Yonga dem Grafen Leopold zur Lippe übereignet hatte, wodurch Yonga befürchtete, seine Altersversorgung durch seinen früheren Herrn zu verlieren…

Autorin: Prof. Dr. Rebekka von Mallinckrodt

Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 07/2018.

Anzeige
Anzeige
DAMALS | Aktuelles Heft
DAMALS in den sozialen Medien
Bildband DAMALS Galerie
Der Podcast zur Geschichte

Geschichten von Alexander dem Großen bis ins 21. Jahrhundert. 2x im Monat reden zwei Historiker über ein Thema aus der Geschichte. In Kooperation mit DAMALS - Das Magazin für Geschichte.
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
 
Anzeige
Wissenschaftslexikon

Ta|fel|en|te  〈f. 19; Zool.〉 einheim. braunschwarzgraue Tauchente: Aythya ferina

Frei|heits|grad  〈m. 1; Phys.〉 unabhängige Bewegungsmöglichkeit eines Körpers ● ~ der Translation, der Rotation und der Vibration

for|mal|recht|lich  〈Adj.; Rechtsw.〉 nach den Buchstaben des Gesetzes, nach dem (genauen) Gesetzeswortlaut

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige