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Gewohnheitsrecht, das bis heute nachwirkt

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Gewohnheitsrecht, das bis heute nachwirkt
Ein zentrales Thema des „Sachsenspiegels“ stellte das Erbrecht dar – hier: Der Ältere teilt, der Jüngere wählt (Heidelberger Bilderhandschrift). (Bild: AKG)
Er entstand zwischen 1220 und 1235 und wurde noch 1932 für eine Entscheidung des Reichsgerichts herangezogen: der „Sachsenspiegel“. In diesem Rechtsbuch, verfasst von Eike von Repgow, wurde schon lange mündlich tradiertes Gewohnheitsrecht zusammengefasst. In Verbindung mit dem Magdeburger Stadtrecht prägte der „Sachsenspiegel“ später auch die Rechtsordnungen in Osteuropa.

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