Die Verwerfungen, die die Expansion Napoleons in Europa auslöste, brachten Bewegung in die Autonomiebestrebungen der Hispanoamerikaner. In Spanien hatte sich 1808 eine sogenannte Zentraljunta aus königstreuen Honoratioren gebildet, um die Regierungsgeschäfte für den von Napoleon abgesetzten König Ferdinand VII. fortzuführen. Parallel dazu wurden die Forderungen nach einer eigenen Interessenvertretung in Venezuela immer lauter. 1810 rief der „Cabildo“ von Caracas – das regionale Selbstverwaltungsorgan – die Gründung einer eigenen Junta aus. Dabei handelte es sich noch nicht um einen Bruch mit dem Mutterland. Die Hauptakteure betonten, dass sie ein natürliches Recht beanspruchten, denn schließlich falle in Abwesenheit des Monarchen die Souveränität an das Volk. Sie ließen verlautbaren, dass sie ihre Heimat, die innerhalb des spanischen Reichs gleichberechtigte Provinz Venezuela, verteidigen wollten.
Das Gremium nannte sich „Junta zur Bewahrung der Rechte Ferdinands VII.“. In der Junta fanden Vertreter der lokalen Oberschicht von Caracas, darunter auch zahlreiche Europaspanier, zusammen. Das Gremium bemühte sich um die Schaffung einer Massenbasis. Deshalb lockerte man die Handelsbeschränkungen und wollte die Verbrauchssteuer auf Grundnahrungsmittel abschaffen. Dar‧über hinaus beendete die neue Regierung die Tributpflicht der Indigenen und den Handel mit Sklaven. Außerdem sollte die Verwaltung reorganisiert und die „Audiencia“, das Zentrum der Kolonialverwaltung, in einen reinen Gerichtshof umgewandelt werden. …
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 9/2015.
Karina Kriegesmann / Prof. Dr. Stefan Rinke