Am Ende des 11. und zu Beginn des 12. Jahrhunderts, während der Regierungszeit der Salierkaiser Heinrich IV. und Heinrich V., gab es eine Reihe von mächtigen Fürstinnen, die erstaunlich starken politischen und kulturellen Einfluss ausüben konnten. Zu nennen sind etwa Adelheid von Turin, die Schwiegermutter Heinrichs IV., die Welfin Judith, Herzogin von Schwaben und Mutter Kaiser Friedrich Barbarossas, oder Beatrix und Mathilde von Canossa, die Herzoginnen der Toskana waren. Auffallend ist, dass die Zeitgenossen die Machtbefugnisse dieser Damen offenbar akzeptierten und sie nicht als illegitim an‧sahen, wor‧auf jüngst Elke Goez hingewiesen hat. Noch hatte sich nicht die männliche Blutlinie allein durchgesetzt; Einfluss und Besitz zählten mehr als das Geschlecht.
Vom Wirken der Fürstinnen erfahren wir unter anderem durch die Urkunden, die sie hinterließen. Am Ende des 11. Jahrhunderts verbesserten sich die Möglichkeiten für Fürstinnen, über ihren persönlichen Besitz zu verfügen; dementsprechend mehrten sich die von ihnen ausgestellten Urkunden. Selbstbewusst präsentieren sie sich hier mit weiblichem Titel (etwa „comitissa“, also Gräfin) und einem eigenen Siegel. Wie die männ‧lichen Herrscher mussten die Fürstinnen aber auch auf eine konsensuale Herrschaft bedacht sein. Wichtige Unterstützer fanden sie in den gelehrten Juristen. …
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Dr. Heike Talkenberger