Da der Brutreaktor der erste seiner Art in Deutschland war, gab es kein standardisiertes Genehmigungsverfahren für den Bau. Um überhaupt eine Grundlage zu haben, orientierte man sich an den bekannten Leichtwasserreaktoren, die sich jedoch in wesentlichen Punkten grundlegend vom neuen Reaktortyp unterschieden. Zwar waren bis 1976 rund 80 Prozent
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