Bis ins späte Mittelalter sorgten Fehden für eine endlose Folge gewalttätiger Konflikte. 1495 erließ der Reichstag in Worms Gesetze, die den „Ewigen Landfrieden“ gewährleisten sollten. Streitigkeiten sollten danach künftig vor Gericht ausgetragen werden.
Die Fehde zwischen Schweikard von Sickingen (um 1450–1505) und der Reichsstadt Köln entzündete sich
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