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Der Anfang vom Ende der Fehden

Ewiger Landfriede

Der Anfang vom Ende der Fehden
Das Reichskammergericht, seit 1527 in Speyer ansässig, war die zentrale Institution, um Konflikte des Adels rechtlich auszutragen (Holzschnitt, 1615). (Bild: BPK / Staatsbibliothek zu Berlin)
Bis ins späte Mittelalter sorgten Fehden für eine endlose Folge gewalttätiger Konflikte. 1495 erließ der Reichstag in Worms Gesetze, die den „Ewigen Landfrieden“ gewährleisten sollten. Streitigkeiten sollten danach künftig vor Gericht ausgetragen werden.

Die Fehde zwischen Schweikard von Sickingen (um 1450–1505) und der Reichsstadt Köln entzündete sich

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