Bruno Lüdke, ein geistig behinderter, 1940 zwangssterilisierter Hilfsarbeiter, wurde 1943 durch den Berliner Kriminalkommissar Heinrich Franz wegen Frauenmords verhaftet. Der wegen seiner geistigen Beeinträchtigung fast wehrlose, zuvor als unzurechnungsfähig erklärte Mann war geständig, auch, als ihm 52 weitere Mordfälle in ganz Deutschland zur Last gelegt wurden. Kriminal- und rassenbiologische Untersuchungen wurden an Lüdke vorgenommen, sein Kopf und seine „Mörderhand“ in Gips gegossen. Er diente damit als Anschauungsmaterial für den rassenbiologisch konstruierten Typus des „geborenen Verbrechers“. Ein Prozess fand nicht statt. 1944 kam Lüdke wohl bei NS-Menschenversuchen in Wien ums Leben. Vermutlich hatte der Angeklagte keinen der Morde begangen; Indizien für seine Täterschaft gab es nicht…
Autorin: Dr. Heike Talkenberger
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