Öffentliche Todesstrafen gehören zum Inbegriff vormoderner Grausamkeit. Die „gelungene“, das heißt störungsfreie Hinrichtung wurde spätestens im 16. Jahrhundert zu einem Gottesdienst überhöht, zur großen Versöhnung zwischen Gott, Verurteilten, Obrigkeit und Bevölkerung stilisiert. Das obrigkeitliche Töten gestaltete man wie ein Fest.
Der Reformation kam in dieser Entwicklung eine besondere Bedeutung zu, denn es änderten sich nicht nur Glaubensgrundsätze, sondern auch Rechtsvorstellungen, die zu einer spezifischen protestantischen Ausformung des Hinrichtungsrituals und des dazugehörigen Auftrags für Pfarrer führten. Allerdings ist in beiden Konfessionen eine Zunahme der seelsorgerischen Betreuung der zum Tod Verurteilten festzustellen…
Autorin: Dr. Andrea Bendlage
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 03/2019.