Vor allem musste der Gemeindevorsteher die herrschaftliche Grundrente eintreiben und den Pfarrer bei der Erhebung des Zehnten unterstützen. Zum Ausgleich war er häufig von Abgaben befreit. Auch deshalb war sein Hof meistens größer als die üblichen Bauernstellen. Innerhalb der Gemeinde hatte der Gemeindevorsteher die Oberaufsicht. Er leitete nicht nur
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