Dieses Vorgehen war nicht zuletzt eine Reaktion auf die zunehmende katholische Missionsarbeit unter der armenisch-orthodoxen Bevölkerung im 18. Jahrhundert. Ein Urteil aus dem Jahr 1707 spiegelt diese Praxis wider. Es richtete sich gegen drei Angehörige der armenischen Gemeinde von Istanbul: „Die Genannten gehören der armenischen Gemeinschaft an. Ihr Patriarch
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