In den östlichen Reichsgebieten hatten sich die Landesherren schon früh an den lutherischen Lehren orientiert und in ihren Territorien die Reformation eingeführt. Der katholische Glaube blieb aber bis 1555 die Staatsreligion des Heiligen Römischen Reiches. Erst mit dem Augsburger Religionsfrieden und dem hier verabschiedeten Rechtsprinzip „Wes der Fürst, des der
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