Zum Verbreitungsgebiet des Magdeburger Stadtrechts gehörte auch das Königreich Böhmen. Die wichtigste böhmische Stadt Magdeburger Rechts war Leitmeritz (Litoměřice, etwa 55 Kilometer nordwestlich von Prag gelegen). Sie war 1262 mit dem Magdeburger Recht bewidmet worden. Regelmäßig fragte die Stadt bei den Magdeburger Schöffen an, wie mit bestimmten Rechtsfragen umzugehen sei. Eine kleine Auswahl von Magdeburger Rechtssprüchen für Leitmeritz und andere böhmische Städte sowie für einzelne Bürger dieser Orte soll hier vorgestellt werden.
Die für Leitmeritz erhaltenen Schöffensprüche stammen vorwiegend aus dem 15. Jahrhundert, der Blütezeit des Magdeburger Schöffenstuhls, und sind nach Eintreffen aus Magdeburg ins Tschechische übersetzt worden. Sie werden regelmäßig eingeleitet mit der üblichen Formel „Hierauf sprechen wir Schöffen zu Magdeburg für Recht …“ Die Magdeburger Schöffen verweisen oft auf ihr Stadtrecht („Weichbild“, „Weichbildrecht“), aber nur pauschal. Genaue Angaben zu konkreten Artikeln, auf welche die Urteilenden ihre Antwort stützten, finden sich nicht. Das Magdeburger Stadtrecht war nicht in einem zusammenhängenden Text kodifiziert…
Autor: Prof. Dr. iur. Heiner Lück
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 09/2019