Sogleich meldeten sich brabantische Prämonstratenser für Jansenius zu Wort, und das Provinzialkapitel verpflichtete 1641 die Lektoren in der Gnadenlehre auf die Lehre des Augustinus, bis die Kirche etwas anderes definieren werde. Am 6. März 1642 wurde der „Augustinus“ jedoch von Urban VIII. (1623–1644) in der Bulle „In eminenti“ formell verurteilt.
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