Bei aller Kritik am Umgang der Journalisten der 1960er Jahre mit den Angeklagten des Auschwitz-Prozesses muss hier also die Frage gestellt werden, welche Referenzmöglichkeiten ihnen bei der Darstellung der Täter zur Verfügung standen. Dabei ist offenkundig, dass gerade der Tätertypus, mit dem es die Journalisten in der Berichterstattung über den
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