Das Verhör wurde am 17. März 1431 abgeschlossen. Es folgte die Ausarbeitung eines Anklagebegehrens im Umfang von 70 „Artikeln“. Zu jedem einzelnen Artikel hatte sie knapp Stellung zu beziehen, was sie auch mit großer Entschiedenheit tat.
In Artikel VI hieß es beispielsweise: „Besagte Jeanne pflegte oft zu der Quelle und
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