Der Bürgermeister von Höckendorf in Sachsen nahm 1704 ein Kriminalprotokoll auf: Ein „Wasserbrenner“, also Schnapsbrenner, war nachts von einem Mann gebeten worden, für dessen angeblich kranke Frau „Brandtewein“ herauszureichen. Er öffnete dem Fremden die Haustür: „So bald aber solche aufgegangen, hätten ihn ihrer zwey angegriffen / und ein jeder bey einem Arm gefasset / auch sogleich zu Boden gerissen, darauf sie denn mit einem mäßigen Zaun=Pfahl ihn so gleich gantz entsetzlich auf den Kopff geschmissen / daß er 7 Löcher in Kopff bekommen / und das Geblüthe häufig von ihm geflossen. Sie hätten ihm auch die Hände zugleich auf den Rücken gebunden / und seine Frau gantz nackend aus dem Bette genommen, ihr aber doch endlich ein Hembde angezogen, darauf hätte einer ihr auf den Leib gekniet / und 3. Ribben im Leibe verrencket / auch sie mit geballeter Faust in ein Auge geschlagen / daß sie biß diese Stunde nicht recht darauf sehen könnte, massen sie denn auch seiner Frau die Hände auf den Rücken zusammengebunden, und sodenn ihn und seine Frau in den Keller gebracht / und ihn dergestalt zugerichtet hätten, daß er ohne Verstand gelegen / und in eine Ohnmacht über die andere gefallen wäre … Wo er denn das andere Geld hätte? das wäre es nicht alles / er sollte ja noch gantze Thaler haben. … Wie sie fertig gewesen / so hätte der eine in dem röthlichen Kleide [der Bandit Lips Tullian] von ihnen gute Nacht genommen / und wären wieder fortgegangen. Womit er hinwiederum abgetreten.“
Wer einschlägige Quellen wie diese liest, etwa in Schadensaufnahmen und Aussagen von Betroffenen oder Zeugen, der wird keinen Zweifel daran hegen, wie furchtbar ein nächtlicher Einbruch oder ein Überfall auf Reisen tatsächlich war…
Autor: Prof. Dr. Uwe Danker
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 05/2019