Aufsehen erregte während des Prozesses auch der Sanitätsdienstgrad Josef Klehr (1904 –1988). Er war unter anderem des Mordes an einer Vielzahl von kranken, entkräfteten Häftlingen angeklagt. Die von ihm getöteten Lagerinsassen hatten sich im Lagerhospital (Häftlingskrankenbau) zur Untersuchung gemeldet und waren von einem SS-Arzt per Augenschein nicht zur Behandlung ins Spital
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