Wer heute feststellt, dass Einbrecher die Wohnung leergeräumt haben, der wendet sich an die Polizei und erwartet, dass diese die Sache aufklärt und die Justiz die Täter bestraft. Überhaupt hofft man, dass die Polizei schon vorbeugend für Sicherheit sorgt und dass Delikte möglichst gar nicht vorkommen. Wer im 18. Jahrhundert ungebetene Besucher im Haus hatte, konnte nicht zur Polizei gehen – es gab keine. Sie ist in der heute bekannten Form erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden.
Zwar erhob der vormoderne Staat im 18. Jahrhundert den Anspruch, für alles zuständig zu sein – man bezeichnet diesen Allzuständigkeitsanspruch auch als „Policey“ –, aber der damalige Policey-Begriff hatte mit der heutigen „Polizei“ nichts zu tun. Überhaupt gab es zwischen dem staatlichen Anspruch, für alles zuständig zu sein, und den staatlichen Möglichkeiten eine eklatante Diskrepanz. Die Landesfürsten und ihre Schreiber produzierten ständig neue Vorschriften für alles und jedes, aber die staatlichen Organe waren viel zu unterentwickelt, um der allumfassenden Regelungswut auch überall Geltung verschaffen zu können…
Autor: Prof. Dr. Gerhard Fritz
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 05/2019