Im Frühjahr 1956 berief Georg August Zinn, Ministerpräsident von Hessen (1950 –1969) und zugleich Justizminister (1951–1963), Fritz Bauer zum hessischen Generalstaatsanwalt. Im sozialdemokratisch regierten Hessen sah Bauer den Freiraum, auf dem Feld der Verfolgung der NS-Verbrecher aktiv zu werden. Bereits im Herbst 1956 bewirkte er, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
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