Zum neuen Besitzer der Güter der Tempelritter ernannte der Papst den anderen großen Ritterorden der Zeit: die Johanniter. Mit der Bulle „Ad providam“ vom 2. Mai 1312 übertrug das Kirchenoberhaupt alle Besitzungen und Rechte des vormaligen Templer-Ordens an die Johanniter, mit der Begründung, dass die Güter auch weiterhin für das Heilige Land verwendet werden sollten, das freilich seit 1291 nicht mehr in den Händen der Kreuzfahrer und der Ritterorden war.
Am 6. Mai schließlich verfügte Clemens V. in der Bulle „Considerantes dudum“, dass über das weitere Schicksal der Extempler von den Provinzialsynoden vor Ort zu entscheiden sei. Templern, die freigesprochen worden waren, wurden die für ein standesgemäßes Leben notwendigen Einkünfte aus den Templergütern zuerkannt. Sie sollten entweder auf den Gütern selbst oder in Klöstern weiterhin ein Leben nach ihren Gelübden führen, durften aber nicht mehr als Templer in Erscheinung treten. Flüchtige Templer wurden aufgefordert, sich binnen Jahresfrist vor dem jeweils zuständigen Provinzialkonzil einzufinden…
Autor: Dr. Christian Vogel
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 08/2018.