Für die im Ausland lebenden ehemaligen Häftlinge war es meist das erste Mal, dass sie für ein bundesdeutsches Strafverfahren befragt werden sollten. Viele konnten kaum fassen, dass das so viele Jahre nach Kriegsende doch noch geschah. Der Pole Erwin Olszówka schrieb im März 1959 an Hermann Langbein: „Sie können es
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