Als Kurt Eisner am 7. November 1918 seine sanfte Revolution einleitete, konnte er nicht ahnen, dass dieser friedliche Umbruch einmal in eine Orgie der Gewalt münden würde. Seinem Nachfolger im Amt des Ministerpräsidenten, Johannes Hoffmann (SPD), schwebte diese Gefahr bereits vor Augen, doch sein Versuch, Bayern blutige Auseinandersetzungen wie beispielsweise im Januar 1919 in Berlin zu ersparen, scheiterte. Dafür hatte man dann seit Mai 1919 die parlamentarische Demokratie, zumindest auf dem Papier. In ihrem Namen hatte Gustav Noske, der „Volksbeauftragte für Heer und Marine“, Reichswehrtruppen sowie FreikorpsVerbände nach Bayern geschickt.
Nachdem diese die Münchner Räterepublik zerschlagen hatten, fiel es Hoffmann schwer, den bayerischen Interessen wieder mehr Gewicht zu verleihen und diese Anliegen in die künftige Reichsverfassung einzubringen. Zudem machte das Reich seit dem Zusammentreten der Weimarer Nationalversammlung im Februar 1919 immer eindeutigere Vorgaben für die künftigen Länderverfassungen. Schließlich stimmte auch Bayern für das Weimarer Statut, ehe dieses am 14. August 1919 offiziell verkündet wurde. Immerhin deckte sich dieses zumindest in einem entscheidenden Punkt mit den Vorstellungen Hoffmanns: dem Postulat nach Verabschiedung freistaatlicher, also antimonarchischer, kurzum republikanischer Verfassungen in sämtlichen deutschen Ländern…
Autor: Prof. Dr. Martin Hille
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 11/2018.